Artikel 1: Begriffsbestimmungen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
- Techniekleren: Die offene Handelsgesellschaft (V.O.F.) mit Sitz in den Niederlanden, die Bausätze und damit verbundene Dienstleistungen anbietet.
- Kunde: Die Person oder Organisation, die Produkte oder Dienstleistungen von Techniekleren bezieht.
- Privatkunde: Eine natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt.
- Geschäftskunde: Eine juristische Person oder natürliche Person, die in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt.
- Vertrag: Der Vertrag zwischen Techniekleren und dem Kunden.